Inklusion am Arbeitsplatz – Unternehmensbeispiele
METRO Deutschland GmbH Standort Berlin-Marienfelde
Foto: Holger Kasimir
Stellvertretender Abteilungsleiter Textil
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„Die Integration von Menschen mit Behinderung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir tun es einfach!“
Foto: Hartmut Ruske © Frieder Unselt
Wie setzen Sie die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in ihrem Unternehmen um?
Hartmut Ruske: „Das Ziel ist, einen Einsatzort im Unternehmen zu finden, wo sich Mitarbeitende zu 100 % engagieren können. Dasselbe gilt auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Handicap.“
Wie verstehen Sie Integration?
Hartmut Ruske: „Die Integration von Menschen mit Behinderung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir tun es einfach.“
Welche Tipps können Sie anderen Unternehmen und Fach- und Führungskräften mit Behinderung geben?
Hartmut Ruske: „Eine Behinderung kann jeden treffen. Daher müssen wir es schaffen, die Inklusion im Arbeitsleben voranzubringen. Kein Unternehmen sollte es unversucht lassen.“
Hartmut Ruske: „Bewerberinnen und Bewerbern gebe ich den Tipp, offen mit ihrer Behinderung umzugehen. Entscheidend ist, wie engagiert der- oder diejenige ist und nicht, ob ein Handicap vorliegt. Das Gleiche gilt auch für die Ausbildung im Großmarkt in Berlin-Marienfelde.“
Aus dem Arbeitsalltag eines Mitarbeitenden mit Behinderung
Holger Kasimir: „Ich bin gelernter Einzelhandelskaufmann, seit 20 Jahren in der METRO Berlin-Marienfelde. Neben der Tätigkeit am Computer, zählt auch das Einräumen der Waren und die Preisauszeichnung im Verkaufsbereich zu meinen Aufgaben. Schon seit meiner Kindheit habe ich einen schweren Sehfehler. Hinzu kommt eine Bronchienerkrankung, die das Tragen und Heben von Waren schwer macht. Arbeitshilfen, wie z.B. eine Leiter mit einem breiteren, gut sichtbaren Tritt oder die „E-Meise“, eine Art elektrische Hebe- und Rangierhilfe, sorgen für Arbeitserleichterung. Andere Kolleginnen und Kollegen nutzen spezielle Sitzgelegenheiten und Computerarbeitsplätze, Kassen mit höheren Podesten oder Stehhilfen. Selbstverständlich können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine anerkannte Behinderung haben, die Beförderungsfahrzeuge nutzen.“