Verschwommenes Foto von Radfahrenden auf einer belebten Straße vor einem Bus

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Chancengleichheit macht mobil für Umweltschutz

Für eine gendergerechte Mobilitätswende – Wir zeigen, wie soziale und genderspezifische Aspekte die Mobilitätswende nachhaltig und sozial gerechter machen und bieten eine handfeste Orientierungshilfe.

Wie können wir gendergerechte Mobilitätslösungen umsetzen?

In dem Projekt „Chancengleichheit macht mobil für Umweltschutz“ zeigten wir Praxis-Projekte, die soziale und genderspezifische Aspekte bereits berücksichtigen. Die Ergebnisse bieten eine handfeste Orientierungshilfe für Verkehrsakteur*innen und werden von uns zur praktischen Umsetzung weitergegeben.

Gendergerechte Mobilität braucht Praxiswissen

Unsere soziale Teilhabe hängt davon ab, wie gut wir zur Arbeit kommen, wie wir einkaufen oder unsere Freizeit gestalten können. Deshalb müssen wir in der Mobilitätswende neben ökologischen Aspekten auch die Chancengerechtigkeit berücksichtigen. Bisher fehlt dieser Aspekt in den Überlegungen und Maßnahmen zur Mobilitätswende. Mit unserem Projekt schließen wir diese Lücke durch Praxis-Wissen für eine gendergerechte Mobilitätsplanung.

 

 

Good Practice Beispiele

2021 zeichnete die „gerecht mobil“- Jury gendergerechte Mobilitätslösungen in einem Wettbewerb aus. Die Good Practice Projekte stellte „gerecht mobil“ in einer online Lunchtalkreihe vor, sie stehen weiterhin zur Verfügung.

Alle ausgezeichneten Projekte sind außerdem in der Broschüre „Gerecht mobil. Gendergerechtigkeit in der Praxis“ zu finden. Die Publikation liefert Hintergrundwissen zum Thema Gender und Mobilität und zeigt wie eine gerechtere Mobilität umgesetzt werden kann.

Wege zu einer gendergerechten Mobilität

In einem Positionspapier haben wir unsere Erkenntnisse sowohl für Berlin als auch für die Bundesebene festgehalten. Das Positionspapier für das Land Berlin spricht sowohl die Landesebene als auch die Bezirke an und soll die Kommunen darin unterstützen eine gendergerechte Mobilitätswende einzuleiten.


Das Projekt wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.