Barrierefreie Dokumente – so geht´s!

Unser „Leitfaden für barrierefreie Word- und PDF-Dokumente“ richtet sich an alle Unternehmen und Interessierte, die sich aktiv an der barrierefreien Digitalisierung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz beteiligen wollen. Er gibt einen praktischen Überblick, wie barrierefreie Word-Dokumente und PDFs erstellt werden. Zum Download Leitfaden barrierefreie Word- und pdf-Dokumente

Barrierefreie Dokumente – ein Vorteil für alle

Barrierefreie Dokumente sind ein Vorteil für alle. Sie haben eine klare Struktur und fördern eine geordnete Arbeitsweise. Informationen und Inhalte werden besser verständlich und Vorlese- sowie Vergrößerungsfunktionen sind besser zu nutzen. So können blinde, sehbeeinträchtigte, gehörlose und schwerhörige Nutzer*innen sowie Menschen mit Lernbeeinträchtigungen, mit motorischen oder feinmotorischen Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen und Legasthenie von der Sprach- und Vergrößerungsausgabe profitieren. Auch bei Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, fördert die Sprachausgabe das Textverständnis. Senioren hilft die Textvergrößerung und die Vorlesefunktion ebenso.

Was ist ein barrierefreies Dokument?

Voraussetzung für die Erstellung eines barrierefreien Word-Dokuments ist die konsequente Nutzung der Formatvorlagen, insbesondere für Überschriften, Listen, Fußnoten und Tabellen, das Anlegen von Alternativtexten für Bilder und die Gestaltung des Layouts mit Spaltenfunktionen oder Textfeldern, nicht mit Tabellen oder Tabulatoren. Nur so ist eine anschließende Umwandlung eines Word-Dokuments mit Hilfe eines PDF-Makers in ein barrierefreies PDF möglich. Erst dann sind Vorlese- und Vergrößerungssoftware barrierefrei nutzbar.

Gibt es einen rechtlichen Rahmen für barrierefreie Dokumente?

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits 2007 von Deutschland ratifiziert wurde, hat unter anderem die „Zugänglichkeit (…) zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen“ (BRK Artikel 9) von Menschen mit Behinderungen festgelegt. Seit 2018 müssen alle öffentlichen Stellen ihre digitalen Angebote schrittweise barrierefrei machen. In der freien Wirtschaft ist die barrierefreie Digitalisierung noch nicht verpflichtend. Dennoch ist sie wesentlicher Bestandteil zur Erreichung der Gleichstellung am Arbeitsplatz. Neben barrierefreien Internetseiten und nativen mobilen Angeboten zählen auch Dateiformate von Büroanwendungen wie Office-Dokumente und PDFs als wesentliche Elemente.


Das Angebot wird gefördert aus Mitteln der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Abteilung Frauen und Gleichstellung.

Als Kooperationspartner von LIFE e.V. überprüfte das Satz-Rechen-Zentrum Hartmann + Heenemann GmbH & Co. KG Berlin den Leitfaden auf Barrierefreiheit.