Arbeitsassistenz
… ist eine regelmäßige personelle Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz. Tätigkeiten, die aufgrund der Beeinträchtigung nicht selbst ausgeführt werden können, übernehmen Arbeitsassistent*innen. Darunter versteht man / frau etwa Gebärdensprachendolmetscher*innen bei Gehörlosigkeit, Vorlesekräfte für blinde Fachkräfte oder Unterstützungskräfte bei körperlich eingeschränkten Menschen. Beantragt wird Arbeitsassistenz beim Rehabilitationsträger oder Integrationsamt. Zu beachten ist, dass man/ frau einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsassistenz, aber nicht auf die Höhe der Leistung hat.
Arbeitgeber – Service
… ist ein gemeinsames Angebot der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Die Mitarbeiter*innen im gemeinsamen Arbeitgeber-Service beraten in allen Fragen der Personalbesetzung und -planung. Für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung sind Spezialisten tätig. Die Mitarbeiter*innen des Arbeitgeber – Service kommen auf Wunsch in den Betrieb und beraten vor Ort über Arbeitsmarkt, Bewerberangebote, Personalplanung und Fördermöglichkeiten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
… ist ein Verfahren zur Anpassung des Arbeitsplatzes von leistungsgewandelten Arbeitnehmer*innen aufgrund körperlicher Beeinträchtigung oder Schwerbehinderung nach längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten, um so eine frühzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Unterstützung zur Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in Unternehmen bieten z.B. der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung oder das Integrationsamt. Während eines laufenden BEM – Verfahrens kann der Integrationsfachdienst beratend unterstützen.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
In Berlin ist die Deutsche Rentenversicherung Berlin – Brandenburg der regionale Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. In Bezug auf die Teilhabe am Arbeitsleben erbringt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) entprechende Leistungen und bietet auch Beratung und Koordination für Versicherte, Arbeitgeber*innen und Ärzt*innen zu den Themen Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsförderung. Durch kostenlose Informationen und Beratung vor Ort helfen Reha – Fachberater*innen dabei, die Beschäftigungsfähigkeit von Versicherten zu erhalten und deren vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu vermeiden.
Diversity & Inclusion
… heißt Vielfalts- und Inklusionsmanagement. Ziel dabei ist, erfolgsrelevante Aspekte der Vielfalt in Unternehmen zu identifizieren und den Nutzen von unterschiedlichen individuellen Kompetenzen, Eigenschaften, Haltungen und Biografien zu erschließen. Ein Aspekt von Inklusionsmanagement ist die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
… kann ein*e Arbeitgeber*in für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer*innen in Form von Zuschüssen zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minderleistungen, die beispielsweise aufgrund einer langen Dauer der Arbeitslosigkeit, einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters bestehen können. Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung einstellen, können einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Eingliederungszuschüsse gehören zu den Leistungen der Rehabilitationsträger. Der Eingliederungszuschuss ist eine „Kann – Leistung“ und damit Ermessenssache.
(Angaben ohne Gewähr)
Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung
… ist ein Beratungsangebot, das sich an Arbeitgeber*innen, Personalverantwortliche, Werks- und Betriebsärzt*innen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen richtet. Der Firmenservice hilft bei Fragen zur Erhaltung und Stärkung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft, informiert über die Möglichkeiten des Eingliederungsmanagements (BEM) und berät zu allen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus stellt er im Rahmen seiner Lotsen- und Wegweiserfunktion bei Bedarf Kontakt zu anderen Sozialleistungsträgern her.
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
… sind trägerübergreifende Anlaufstellen, die von den Rehabilitationsträgern eingerichtet wurden. Sie klären das Anliegen des Versicherten, nehmen Reha – Anträge des Versicherten auf und ermitteln den zuständigen Rehabilitationsträger. Bei Bedarf stellen sie Kontakt zum zuständigen Rehabilitationsträger her und leiten den Reha – Antrag weiter. Auch über Leistungen zur beruflichen Teilhabe beraten die gemeinsamen Servicestellen. Organisatorisch beteiligt sind vor allem die Rehabilitationsträger sowie das Integrationsamt. Bei der Suche nach der zuständigen Gemeinsamen Serviestelle für Rehabilitation, auf
www.reha-servicestellen.de den Wohnort und die Postleitzahl eingeben, dann erscheint die zuständige Reha – Servicestelle vor Ort.
Inklusion
… heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet. Dieses Recht kann nur umgesetzt werden, wenn die gesamte Gesellschaft bereit ist, sich auf den Prozess der Inklusion einzulassen und entsprechende Strukturen zu schaffen – im Kleinen wie im Großen.
Die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt ist ein wesentlicher Baustein der Inklusion. Sie bietet eine Chance, gerade in den Zeiten des Fachkräftemangels.
Integrationsamt (IA)
… ist Teil des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo). Das Integrationsamt fördert und sichert die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitsgeber*innen können vom Integrationsamt Beratung, Betreuung und finanzielle Unterstützung erhalten.
Zu den Aufgaben des Integrationsamtes gehören z.B.:
– die Begleitende Hilfe am Arbeitsleben (Leistungen an schwerbehindete Menschen und ihre Arbeitsgeber*innen)
– Kurse und Aufklärungsarbeit
– die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe (Die Ausgleichsabgabe zahlen diejenigen Arbeitgeber*innen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen – also weniger als fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen)
Vorrang vor Leistungen des Integrationsamtes, haben die Leistungen der Rehabilitationsträger. Die Leistungen werden auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebes wie auch der schwerbehinderten Arbeitnehmer*in zugeschnitten. Dafür stehen der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes sowie die Integrationsfachdienste der Bezirke zur Verfügung.
Integrationsfachdienst (IFD)
… steht in allen Fragen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben als Ansprechpartner*in zur Verfügung und begleitet und betreut schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen. Er wird im Auftrag des Integrationsamtes (IA) oder der Rehabilitationsträger tätig.
Jobcenter
… betreut und vermittelt Arbeitslosengeld II – Bezieher*innen. Auch für Arbeitgeber*innen ist es Ansprechpartner*in bei der Meldung offner Stellen und der Prüfung möglicher Einstellungshilfen.
Rehabilitanden und Schwerbehinderte im Arbeitslosengeld II – Bezug können telefonisch Termine bei Vermittlungsfachkräften des Jobcenters vereinbaren. Wenn es um konkrete Leistungsanträge zur Teilhabe am Arbeitsleben geht, z.B. technische Arbeitshilfen, hat das Jobcenter eine Lotsenfunktion. Es stellt Kontakt zum Reha-Team der Agentur für Arbeit und dessen Technischem Beratungsdienst oder zum Integrationsfachdienst her.
Kommunikationsschulungen für Unternehmen mit hörgeschädigten Mitarbeiter*innen
… bietet der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen (IFGfhM) an. Die Schulungen bingen die Zusammenarbeit in einem Team aus hörenden und hörgeschädigten Kolleg*innen voran: Das Team lernt einander besser kennen, erweitert seine Verständigungsmöglichkeiten und gewinnt mehr Sicherheit in der Kommunikation und im betrieblichen Miteinander. Gemeinsam werden alltagstaugliche Lösungen zur Zusammenarbeit erarbeitet. Weiter werden technische Möglichkeiten zur Erleichterung der Kommunikation vorgestellt.
Durchgeführt wird die Schulung von einem multiprofessionellen Team aus gehörlosen, schwerhörigen und hörenden Integrationsberater*innen, die langjährige Erfahrungen in der Begleitung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen im Arbeitsleben haben und im Auftrag des Integrationsamtes arbeiten.
Rehabilitationsträger
… sind Institutionen, die Maßnahmen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durchführen und erbringen.
Reha-Träger sind:
– Träger der gesetzlichen Krankenkassen
– Bundesagentur für Arbeit
– Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
– Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
– Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
– Träger der öffentlichen Jugendhilfe
– Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe (SGB XII)
Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet, die Menschen mit Behinderung umfassend über die möglichen Rehabilitationsmaßnahmen und zu Leistungen zur beruflichen Teilhabe zu informieren und zu beraten. Auf sogenannte Reha-Leistungen haben Versicherte einen Rechtsanspruch.
Für eine trägerübergreifende Beratung im Antrags- und Leistungsverfahren wurden die Gemeinsamen Servicestellen geschaffen.
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der/ die Arbeitsnehmer*in gerade an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen hat, wendet er/ sie sich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Reha-Team der Agentur für Arbeit
… berät Menschen mit Behinderung individuell und umfassend über die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am Arbeitsleben und legt mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen fest. Die Beratungskraft entscheidet in jedem Einzelfall individuell, ob die Voraussetzungen für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Soll z.B. eine technische Arbeitshilfe beantragt werden, wird der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit eingeschaltet.
Spracheingabesoftware
… ist ein Computerprogramm, das akustische Sprachsignale verarbeitet und in für den Computer verständliche Befehle umwandelt. Es werden weder Tastatur noch Maus benötigt. Nutzer*innen geben dem Computer Anweisungen per Sprache, um den eigenen PC zu steuern oder Texte zu diktieren. Gesprochen wird entweder in ein Headset, in speziell angepasste Mikrofone oder in ein Tischmikrofon, das sich per Bwegungsmelder einschaltet, wenn der Arbeitsplatz eingenommen wird.
Technische Arbeitshilfen
… sind Vorrichtungen und Geräte, die behinderungsbedingte Nachteile bei der Ausübung der Arbeit ausgleichen.
Beispiele für technische Arbeitshilfen für Arbeitnehmer*innen sind:
– Bildschirmlesegeräte
– Einhand-Tastaturen
– höhenverstellbare Arbeitstische
– Sitzhilfen
– Kommunikationsunterstützungshilfen.
Antragssteller*in ist der / die Arbeitnehmer*in. Für Arbeitnehmer*innen leisten vorrangig die Rehabilitationsträger finanzielle Hilfe. Das Integrationsamt leistet nachrangig zu den Reha-Trägern. Die Kostenübernahme gilt für die Beschaffung, Wartung, Reparatur sowie Schulungen zum Umgang mit den Arbeitshilfen.
Zu den finanziellen Leistungen für Abeitgeber*innen zählen u.a. Zuschüsse zur behindertengerechten Arbeitsgestaltung durch technische und bauliche Maßbahmen. Beispiele: Barrierefreie Toiletten oder Zugänge, Maschinenanlagen oder Transportmittel. Für Arbeitgeber*innen ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Über die Einsatzmöglichkeiten der technischen Arbeitshilfen beraten die Technischen Beratungsdienste der Rahabilitationsträger oder des Integrationsamtes.
Technischer Beratungsdienst
Die Rehabilitationsträger und das Integrationsamt haben Technische Beratungsdienste. Diese beraten, begutachten und unterstützen, auch vor Ort, Arbeitgeber*innen, schwerbehinderte Menschen sowie das betriebliche Integrationsteam zu technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Verwirklichung einer behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes.